Der Zugang zum Ambulant Betreuten Wohnen erfolgt nach Kostenzusage durch den Landschaftsverband Rheinland. Bei der Beantragung sind wir natürlich gern behilflich. Gegebenenfalls ist eine Kostenbeteiligung erforderlich, hierzu werden die Einkommensverhältnisse durch den Landschaftsverband Rheinland geprüft.
Selbstverständlich steht unser Angebot auch Selbstzahlern offen.
Ein Betreuungsvertrag, der die zu erbringenden Leistungen beinhaltet, ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Ambulant Betreute Wohnen.