Unsere Klient:innen gehören zum Personenkreis mit Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß SGB IX, 2. Teil. Sie verfügen über ein Mindestmaß an Kontakt -und Kommunikationsfähigkeit. Die Betreuung erfolgt freiwillig auf Basis der eigenen Motivation.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an. Für eine kostenlose und unverbindliche Beratung vereinbaren wir gern einen Termin mit Ihnen.